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Abschriften handschriftlicher Dokumente ab dem 17. Jahrhundert.Unter Vorbehalt bzw. nach Prüfung und Sichtung können oft auch ältere Dokumente (16. Jahrhundert) bearbeitet werden. | ||
Aktuell können keine Aufträge mehr angenommen werden bzw. beträgt die Wartezeit für eine Bearbeitung ca. 10 Wochen. (Einfache Dokumente wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden i.d.R. nicht angenommen.) |
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Der Mindestaufwand beträgt 50 Euro. Die Sichtung der Dokumente erfolgt kurzfristig und sie erhalten auf Anforderung einen verbindlichen Preis benannt. |
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