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Abschriften handschriftlicher Dokumente ab dem 17. Jahrhundert.

Unter Vorbehalt bzw. nach Prüfung und Sichtung können oft auch ältere Dokumente (16. Jahrhundert) bearbeitet werden.



 
 



 
 
 

Aktuell können keine Aufträge mehr angenommen werden

bzw. beträgt die Wartezeit für eine Bearbeitung ca. 10 Wochen.


(Einfache Dokumente wie Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden i.d.R. nicht angenommen.)

 
 
 








 

 
 

Der Mindestaufwand beträgt 50 Euro.


Die Sichtung der Dokumente erfolgt kurzfristig und sie erhalten auf Anforderung einen verbindlichen Preis benannt.

 
 
   






















 
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