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Übung 1 Schreiben des Königlichen Consistoriums und Schul-Collegiums der Provinz Sachsen - Magdeburg, den 20. December 1844
Übung 2 Schreiben / Befehl des Churfürsten Maximilian, München - 29.10.1644 (bzgl. Getreide nach Tirol)
Übung 3 Schenkungsbrief der Witwe des Bürgermeister Nicolaus Krämer, Boizenburg - 17.01.1611


  Für die Transkription kann ich keine Garantie übernehmen, habe diese nach bestem Wissen ausgeführt.


Obwohl mir hiervon ein originales Dokument vorliegt, gibt es in diesem Brief diverse "Ungereimtheiten", so dass ich glaube,

dass es sich hier nicht um den Originalbrief handelt, sondern um einen Entwurf oder aber eine "schlechte" Abschrift.



Betreff und Seite 1 (von 4 Seiten)

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Original Heübt brief
vf 1000 Mark lübsch
deren
Herr Hanß Pertun
Burgemeister Herr
Heinrich Brügman
Rahts Verwanter
die
Herren Predigern vnd
Vorstehern der Armen
gegeben
datiret Boitzenburgk
uf Anthoni 1611
Hir Herr Hanß Pertun Burgemeister und Herr Heinrich Brüggeman
Hir : ?? vermutlich "Wir" gemeint gewesen ??
Rahtsverwanter alhier zu Beützenburgk vrkunden bekennen vnd
bezeügen hiermit vnd in Craft dießer vnserer außgegebene
Obligation und Verschreibung vor unß vnd unsere Erben erbnehmen
und aller menniglichen. Nachdem die Ehr Vnd Tugentreiche Catharina
Schagken deß weiland Erbahren und Wolweißen Herren Nicolauß
Krämern Sehl. Burgemeister alhie eheliche HaußFrauwe Ein
Taußent marck lüb. auß Christlichen wolmeinenden gemühte
den Geistlichen und Armen alhier die Jerlichen Zinßen wie
hernach Specifice nahmb kündig gemachet wird zugewißen Legirt
daß wier genante Ein Taußent marck lüb. ieder marck zu Sechßzehen
Schilling lüb. gerechnet an güter ganckbahrer Müntze von den
Herren Predigern Vnd Vorsteher der Armen auch mit belibung
Eines Ehrb. Rahts heüte dato empfangen und ufgenommen, vnd
ihnen darmit recht und gebührlich zue tundt vorhaft und Schüldig
würden sein die wier auch beiderseits in Vnseren mercklichen nutz
und zu beßerung vnserer nahrung angewendet und gekehret haben
derowegen Ehro gedachte Herren prediger Vnd Vorsteher den Armen
wier den Empfangenen Ein Taußent marck lüb. hiermit bestendig
Quitiren vnd unß der Exception non numeratae pecuniae wißentlich
und wolbedachtlich vorziehen absagen vnd begeben thun. Bereden
zu sagen und vorpflichten vns demnach vor unßern höchsten Ehren
Treüwen glauben und gueten glauben, daß wier oder vnsere
Erben den Heüb..... den eintaußent marck lüb. Järlich uf Anthony
vmb Meckelnbürgschen vmbschlag vmb Sechzig marck lübsch
geleicher wehrung vnvorhindert vnd vnvorzüglich vor Zinßen
sollen vnd wollen und Sothane Zinse Ehre gedachten Herren Prediger
vnd vorsteher der Armen in ihres sicheren gewarsamb zuebeschaffen
darmit nach besage die durch wolgedachte Sehlige Burgemeisterei
ufgerichteten Testament den beyde Herrn Predigern auch dem
Organisten und Küstern und den Armen Schülern so nicht Schul-
gelt zue geben vermügen dreißig marck lüb. Item den Armen
die ander Helfte auch dreißig marck Zinse an Speise eingekauft
und also einen iglichen sein geordeneter Theil gegeben werden
könne.













 
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