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Übung 1 Schreiben des Königlichen Consistoriums und Schul-Collegiums der Provinz Sachsen - Magdeburg, den 20. December 1844


 


 
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gelegt werden, und somit verdient, zunächst der Ge-
sangbildungs-Unterricht in den Schulen, die größe-
ste Aufmerksamkeit. Natürlich sind auch bei die-
sem Unterrichtszweige, wie bei allen übrigen, die
Früchte zunächst durch die Qualification und den Ei-
fer des Lehrers bedingt, und es muß daher nicht
nur in den Schullehrer-Seminarien die Tüchtig-
keit für den Gesangunterricht mit größestem Ern-
ste erstrebt und bei den Wahlfähigkeitsprüfun-
gen mit aller Strenge erforscht werden, sondern es
ist auch durchaus nöthig, daß bei Besetzung aller
der Lehrerstellen, mit denen die Verpflichtung,
den Gesangunterricht zu ertheilen, verbunden
ist, streng darauf gehalten werde, daß sie Keiner
erhalte, der nicht die für diesen Unterricht er-
forderliche Qualification unzweifelhaft nachweist.
Die Schullehrer-Seminarien wenden zwar einen
rühmlichen Fleiß auf den Unterricht ihrer Zög-
linge im Gesange, aber es scheint immer noch
hier und da über den allerdings wichtigen Zweck,
die Seminaristen zu guten und tüchtigen Sängern
auszubilden, der ebenso wichtige Zweck, in ihnen
der Schule tüchtige Gesanglehrer zu schaffen, zu sehr
in den Hintergrund zu treten. Es ist nicht ge-
nug, daß die Seminaristen in der besonderen Me-
thodik über die Methode des Gesangbildungsun-
terrichts belehrt werden, sondern sie müssen
(wo möglich nach derselben Gesanglehre oder Ge-
sangfibel, nach der sie künftig in den Schulen den
Unterricht ertheilen sollen) ganz eben so unter-
rich-













 
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