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Beispiel 2



Auszug aus einer "Gemeindeakte".





 
 



 





VIII.

Das Rittergut ...... hielt sich
die benöthigten Hirten selbst, die Ge-
meinde ...... hielt :

a) einen Gänsehirten und einen
    Pferdehirten, welche von denje-
    nigen Wirthen, die Gänse resp.[ective]
    Pferde halten, nach Maaßgabe
    ihres Besitzes an Gänsen oder
    Pferden gelohnt wurden;

b) einen Kuhhirten, der sich die
    übrigen nöthigen Hirten halten
    mußte. Der Kuhhirte erhielt
    außer den gewöhnlichen Um-
    gängen ein bestimmtes Brod-
    korn und eine bestimmte Sum-
    me Geld von bestimmten Hof-
    wirthen und von den Hofwir-
    then, die kein Korn geben, für
    das Hüten ihrer Kühe und Schwei-
    ne ein festes baares Hirtenlohn.
    Der Kuhhirte und der Schweine-
    hirte bewohnten das Hirtenhaus;

 
 

Das Original der Gemeindeakte, aus welcher dieser Auszug stammt, umfasst etwa 80 Seiten. Inhalt ist u. a. die Beschreibung der Situation ( Eigentumsverhältnisse und Bewirtschaftung der Grundstücke ) der Gemeinde, getrennt nach privaten und gemeinschaftlichen Anlagen, hier insbesondere das Bestehen eines Rittergutes.















 
 
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